Amtstafel
ASZ
A-Z Themen
Bauen & Wohnen
Formulare
Müllkalender
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Lebenslagen
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht).
Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion