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Der Prüfungsausschuss ist der einzige in der NÖ Gemeindeordnung 1973 vorgesehene Ausschuss. Er muss in jeder Gemeinde besetzt werden. Alle anderen Ausschüsse werden vom Gemeinderat freiwillig eingesetzt.
Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Gebahrung der Gemeinde intern zu kontrollieren. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen werden in den Gemeinderatssitzungen in Form eines Berichts veröffentlicht.