Öffentliche Auflage - Änderung des Bebauungsplanes

Die Gemeinde Hinterbrühl sieht eine Änderung des Bebauungsplans vor.

Die geplanten Änderungen liegen vom 11. November 2024 bis 23. Dezember 2024 im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich auf. 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Alle Unterlagen stehen Ihnen auch in digitaler Form zum Download zur Verfügung:

Unterlagen Änderung Bebauungsplan:

11.11.2024