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Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023
Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:
Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Hundeanmeldung und -abmeldung
In der Hinterbrühl beträgt die Hundeabgabe derzeit € 48,00 pro Jahr für den ersten, € 58,00 für jeden weiteren Hund und € 160,00 für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. einen auffälligen Hund. Die erste Abgabe muss bei der Anmeldung im Bürgerservice, wo sie auch eine Hundemarke für Ihren Hund erhalten, entrichtet werden. Für die Folgejahre wird die Hundeabgabe per Zahlschein vorgeschrieben. Die Abmeldung des Hundes muss schriftlich bis zum Ende eines Kalenderjahres angezeigt werden. Sollte dies verspätet oder gar nicht erfolgen, wird die Abgabe weiterhin vorgeschrieben und ist auch zu entrichten.
23.05.2023