Neues NÖ Hundehaltergesetz seit 1. Juni 2023

Hundehaltung

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Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023 


Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden. 


Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen: 

  • Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)
  •  Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage) 
  •  Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde 
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde 
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt 


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html 



Hundeanmeldung und -abmeldung

In der Hinterbrühl beträgt die Hundeabgabe derzeit € 48,00 pro Jahr für den ersten, € 58,00 für jeden weiteren Hund und € 160,00 für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. einen auffälligen Hund. Die erste Abgabe muss bei der Anmeldung im Bürgerservice, wo sie auch eine Hundemarke für Ihren Hund erhalten, entrichtet werden. Für die Folgejahre wird die Hundeabgabe per Zahlschein vorgeschrieben. Die Abmeldung des Hundes muss schriftlich bis zum Ende eines Kalenderjahres angezeigt werden. Sollte dies verspätet oder gar nicht erfolgen, wird die Abgabe weiterhin vorgeschrieben und ist auch zu entrichten.

23.05.2023