NÖ Wohnbonus

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Bild von geralt / Pixabay

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonus
beschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.


Voraussetzungen (Antragsteller selbst):
Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihres
Hauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn
- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7
MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,
- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.


Voraussetzungen (gesamter Haushalt):
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich
- Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
- Einhaltung der Einkommensgrenzen


Berechtigter Personenkreis:
- österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie deren
Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß
§ 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig
sind;
- Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der
Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der
gegenständlichen Förderung erfolgt ist;
- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
o “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
o “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem
Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;
 österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer
Staaten (Asylberechtigte);
- Von der Förderung ausgenommen sind asylwerbende Personen.
Eine genaue Auflistung (u.a. der Aufenthaltstitel) ist unter folgendem Link im Punkt
„Berechtigter Personenkreis“ ersichtlich:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.html

Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährliches
Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges
Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
-  € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihren
Hauptwohnsitz hat
-  € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren
Hauptwohnsitz haben
Richtwerte monatliches Einkommen:
Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatliche
Haushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter
€ 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dass
die bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:
Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einem
monatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.


Förderhöhe und Auszahlung:
Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt der
Antragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für die
erste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:
- 1-Personenhaushalt: € 80,00
- 2-Personenhaushalt: € 110,00
- 3-Personenhaushalt: € 140,00
- 4-Personenhaushalt: € 170,00
- 5-Personenhaushalt: € 200,00
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragsteller
oder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. Eine
Barauszahlung ist leider nicht möglich.

Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlung
gebracht werden.
Wichtige Hinweise:
Von der Förderung ausgenommen sind

- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen
- Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanzierte
vollstationäre Versorgung vorliegt.

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die
Förderung besteht kein Rechtsanspruch.


Antragstellung:

Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgt
möglich:

Online unter folgendem Link https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/
Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeber
und in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus.
Sollte der angeführte Link nicht abrufbar sein, so wird ersucht den NÖ Wohnbonus
über die offizielle Homepage des Landes NÖ aufzurufen. Anschließend ist dieser
auf der Startseite zu finden.
oder

Papierantragsformular
Dieses kann gegebenenfalls auch telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordert
oder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden.
Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Antragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at
oder per Post an folgende Adresse möglich:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

Antragsformular_NÖ_Wohnbonus.pdf herunterladen (0.23 MB)

NÖ_Wohnbonus_-_Beiblatt.pdf herunterladen (0.09 MB)


Rückerstattung:

Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese über Aufforderung
dem Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung
Soziales und Generationenförderung, unverzüglich
rückzuerstatten.

31.10.2024