Amtstafel
ASZ
A-Z Themen
Bauen & Wohnen
Formulare
Müllkalender
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > News
Bild von geralt / Pixabay
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2024 den NÖ Wohnbonusbeschlossen. Diese Unterstützung soll dazu beitragen, die finanzielle Situation derNiederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten.
Voraussetzungen (Antragsteller selbst):Ein Ansuchen auf den NÖ Wohnbonus kann von Personen für die Wohnadresse ihresHauptwohnsitzes (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz – MeldeG) gestellt werden, wenn- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz gemäß § 1 Abs. 7MeldeG und tatsächlichen Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich haben,- diese zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr vollendet haben und- das höchstzulässige Haushaltsjahreseinkommen nicht überschritten wird.
Voraussetzungen (gesamter Haushalt):- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Niederösterreich- Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis- Einhaltung der Einkommensgrenzen
Berechtigter Personenkreis:- österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sowie derenFamilienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäߧ 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigsind;- Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des EuropäischenWirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne derRichtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges dergegenständlichen Förderung erfolgt ist;- Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitelo “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG odero “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einemAufenthaltstitel gemäß § 49 NAG; österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige andererStaaten (Asylberechtigte);- Von der Förderung ausgenommen sind asylwerbende Personen.Eine genaue Auflistung (u.a. der Aufenthaltstitel) ist unter folgendem Link im Punkt„Berechtigter Personenkreis“ ersichtlich:https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Noe_Wohnbonus.htmlEinkommensgrenzen:Den NÖ Wohnbonus können jene Haushalte erhalten, deren zu beurteilendes jährlichesBruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässigesJahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:- € 18.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse eine einzige Person ihrenHauptwohnsitz hat- € 45.000,00 Brutto, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihrenHauptwohnsitz habenRichtwerte monatliches Einkommen:Wenn das Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielt wird und das monatlicheHaushaltseinkommen unter € 1.200,00 Netto (Einpersonenhaushalt) bzw. insgesamt unter€ 2.200,00 Netto (Mehrpersonenhaushalt) liegt, kann davon ausgegangen werden, dassdie bereits angeführten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.Bezug von Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe:Liegt ein Bezug einer Ausgleichszulage und/oder Sozialhilfe vor, so ist von einemmonatlichen Einkommen von unter € 1.200,00 Netto auszugehen.
Förderhöhe und Auszahlung:Diese ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, welche zum Zeitpunkt derAntragstellung die genannten Voraussetzungen erfüllen, abhängig und beträgt für dieerste Person im Haushalt € 80,00 und für jede weitere Person € 30,00:- 1-Personenhaushalt: € 80,00- 2-Personenhaushalt: € 110,00- 3-Personenhaushalt: € 140,00- 4-Personenhaushalt: € 170,00- 5-Personenhaushalt: € 200,00Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das vom Antragstelleroder von der Antragstellerin im Antragsformular angegebene Bankkonto. EineBarauszahlung ist leider nicht möglich.Der NÖ Wohnbonus kann nur einmal pro Person gewährt und zur Auszahlunggebracht werden.Wichtige Hinweise:Von der Förderung ausgenommen sind
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen- Personen, bei denen eine aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziertevollstationäre Versorgung vorliegt.
Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf dieFörderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antragstellung:Die Antragstellung ist im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 wie folgtmöglich:
Online unter folgendem Link https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/Durch klicken auf das gelbe Feld „Antrag“ gelangen Sie zu einem Online-Ratgeberund in weiterer Folge zu dem Online-Antrag für den NÖ Wohnbonus.Sollte der angeführte Link nicht abrufbar sein, so wird ersucht den NÖ Wohnbonusüber die offizielle Homepage des Landes NÖ aufzurufen. Anschließend ist dieserauf der Startseite zu finden.oder
PapierantragsformularDieses kann gegebenenfalls auch telefonisch unter 02742/9005-15970 angefordertoder über den Link im Bereich „Downloads“ runtergeladen werden.Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenenAntragsformulars ist entweder per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.atoder per Post an folgende Adresse möglich:Amt der NÖ LandesregierungAbteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)Landhausplatz 13109 St. Pölten
Antragsformular_NÖ_Wohnbonus.pdf herunterladen (0.23 MB)
NÖ_Wohnbonus_-_Beiblatt.pdf herunterladen (0.09 MB)
Rückerstattung:Wurde die Förderung aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese über Aufforderungdem Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, AbteilungSoziales und Generationenförderung, unverzüglichrückzuerstatten.
31.10.2024