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Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Die Antragstellung kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Voraussetzungen:
1.a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;
2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung
3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Alle Details finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Das Antragsformular anbei zum Download.
Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2023/24 (114 KB) - .PDF
20.12.2023