Heizkostenzuschuss 2009/2010


Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in der Höhe von € 130,-- zu gewähren.
Den Heizkostenzuschuss sollen alle erhalten, deren Einkommen, sei es aus Pension, Arbeitslosenversicherung, Kinderbetreuungsgeld, u.a.,
den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt (Alleinstehende € 772,40, Ehepaare € 1.158,08 + € 80,95 zuzüglich für jedes Kind).
 
Das Gemeindeamt Hinterbrühl steht Ihnen für nähere Auskünfte und zum Einbringen der Anträge gerne zur Verfügung. Anträge können bis spätestens 30. April 2010 gestellt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt direkt durch das Amt der Landesregierung.
 
Weitere Informationen unter: Datei herunterladen: HTMLHeizkostenzuschuss des Landes NÖ

23.12.2009